Was macht der Elternbeirat?
Seine Aufgaben sind im Bayrischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit
der Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) beschrieben.
der Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) beschrieben.
Eine praktische Zusammenfassung kann so formuliert werden:
INFORMIEREN
Vertretung der Einrichtung in der Öffentlichkeit
Verbesserungsvorschläge unterbreiten
Austausch mit anderen Beiräten
Verbesserungsvorschläge unterbreiten
Austausch mit anderen Beiräten
VERMITTELN
Austausch mit Leitung, Träger und Eltern
Austausch mit Leitung, Träger und Eltern
Wahrnehmung von Bedürfnissen
Gespräche mit Eltern
Weitergabe von aktuellen Themen und Kritik
Gespräche mit Eltern
Weitergabe von aktuellen Themen und Kritik
MOTIVIEREN
Förderung von Elternbeteiligung bei Festen und Aktionen
Anbieten von Begegnungsmöglichkeiten
Förderung von Elternbeteiligung bei Festen und Aktionen
Anbieten von Begegnungsmöglichkeiten